Habe am Wochenende die Website http://www.loewen-renchen-ulm.de online gestellt. Hierbei handelt es sich um die Homepage für den Löwen in Ulm. Interessant hierbei ist auch das 360° Panorama vom Gastraum. Schaut es euch ruhig mal an. |
Neues Projekt www.martingeiger.com in Arbeit.Die Website von Martin Geiger wurde gerade von uns neu überarbeitet. Das Design sollte bestehen bleiben, die Website aber mit einem Content-Management-System versehen werden. Somit kann der Kunde ggf. selbst Änderungen am Inhalt vornehmen ohne über Programmierkenntnisse zu verfügen. Noch mehr unserer Projekte finden Sie unter Referenzen |
Neues Projekt www.orthopaedie-nickles.de fertiggestellt.Gerade aktuell wurde die Website vom Kunden freigegeben. Der Kunde wird noch einige Texte und Grafiken für den Inhalt der Internetseite nachreichen. Butsch ComNet EDV benötigte für das Design und den Inhalt bis heute etwa 21 Stunden. Beinhaltet sind die Bearbeitung (das Freistellen) der Bilder und Grafiken sowie deren Internetgerechte Aufbereitung. |
Butsch ComNet EDV bietet seit 01.02.2008 einen DVD - Kopierservice an. Bedient werden soll hier ein Kundenzweig, der nur geringe Stückzahlen benötigt. Wir fertigen auf Wunsch Kleinserien bis 250 CD oder DVD - Kopien für Sie an. Gerne bedruckt Butsch ComNet EDV auch die Datenträger für Sie. Rufen Sie uns einfach an unter 0175 905 1952 oder senden Sie eine Mail an anfrage@butsch-comnet.de |
Internetpräsenz www.gruener-baum-moesbach.de ist wieder online.Das moderne Design mit der erfrischenden Farbgebung kam nicht nur bei den Auftraggebern gut an. Somit ist der "Landgasthof Grüner Baum Mösbach" nicht nur kulinarisch ein Leckerbissen, sondern auch im Internet ein echter Hingucker. Mösbach hat damit ein weiteres modernes Unternehmen im Internet vertreten. Seit 1889 ist der Grüne Baum im Familienbesitz und weit über Achern und den Schwarzwald hinaus bekannt. Der Landgasthof ist ein idealer Ausgangspunkt für Tagesausflüge rund um das Achertal und in den Schwarzwald. Ein besonderer Leckerbissen und vor allem weit bekannt sind die herzhaft knusprigen Hähnchen. Diese werden sehr gerne in den gepflegten Gasträumen des Landgasthofes Grüner Baum verzehrt, oder auch mal vorbestellt und dann für zu Hause abgeholt. |
In 77815 Bühl fand am 26.04.2008 und am 27.04.2008 eine Leistungsschau statt. Als Mitglied der BühlConnection - einem Bühler Unternehmernetzwerk - ist die Frima Butsch ComNet EDV am Stand im "Bürgerhaus Neuer Markt" vertreten gewesen. |
Gerade wurde die Website www.Sonnenkinder-Kork.de wieder aktualisiert. Der Verein startete im Sommer 2005 mit 12 Gründungsmitgliedern. Dieses sind fast alle Mitarbeiter des Epilepsiezentrums Kork, aus den verschiedensten Berufsgruppen, z.T. auch schon im Ruhestand. Der Verein Sonnenkinder e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Die Arbeit aller Vereinsmitglieder ist ehrenamtlich, so dass sämtliche Erlöse aus der Vereinsarbeit 1:1 den Kindern zugute kommen. Die Internetsiete der Sonnenkinder Kork hat Butsch ComNet EDV in Zusammenarbeit mit der 1. Vorsitzenden und der 2. Vorsitzenden des Vereins innerhalb 14 Tagen fertiggestellt. Das Design der Website ist barrierefrei gestaltet. Nun wurden einzelne Mitglieder des Vereins Sonnenkunder e.V. von der Firma Butsch Comnet EDV darin ausgebildet, die Webstite www.sonnenkinder-kork.de selbst weiter zu pflegen. Somit hat der Verein die Möglichkeit effektiv und kostenneutral seine Internetpräsens zu aktualisieren.
Damit endet aber nicht die Bindung an die Firma Butsch ComNet EDV. Das verwendete Content-Management-System (CMS) wird weiter von uns auf dem laufenden gehalten. Somit ist es nicht von nöten, dass sich ein Mitglieder der Sonnenkinder Kork mit den technischen Details befasst und das System ist dennoch optimal geschützt (alle Sicherheitsupdates eingspielt). |
| Strafe für Mails ohne Pflichtangaben |
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Wer muss neue Pflichtangaben in E-Mails aufnehmen? Die neue Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte, vom Einzelkaufmann über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größe. Ebenfalls erfasst werden Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Bis jetzt noch nicht angesprochen sind privatpersonen und Freiberufler, die auch zukünftig kurze E-Mails schreiben dürfen. Welche E-Mails sind betroffen? Die Neuregelung betrifft alle geschäftlichen E-Mails des Kaufmanns oder Unternehmens. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote, Bestellungen oder Kündigungen. Die gesetzliche Ausnahme für E-Mails in einer laufenden Geschäftsverbindung mit Mitteilungen für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, dürfte praktisch fast nie vorliegen. Betroffen sind im Zweifel also alle an externe Empfänger versendeten E-Mails. Welche neuen Pflichtangaben müssen die E-Mails beinhalten? Die neuen Pflichtangaben unterscheiden sich nach der Rechtsform des Kaufmanns oder Unternehmens. Immer angegeben werden müssen in einer gewerblichen E-Mail die Firma mit Rechtsform, der Ort der Handelsniederlassung, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer. Für bestimmte Gesellschaften sind weitere Angaben erforderlich. Bei einer GmbH sind alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Familiennamen und mindestens einem Vornamen zu nennen. Zu einer Aktiengesellschaft ist neben den Vorständen in derselben Form auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats aufzuführen. Das gilt auch für eine GmbH mit Aufsichtsrat. Auch eine Verlagerung der Gesellschaft ins Ausland und die Einrichtung nur einer Zweigniederlassung in Deutschland ändern daran nichts. Die Neuregelung verlangt bei Zweigniederlassungen die Angabe des Registers, in dem sie geführt werden mit der Registernummer. Daneben gelten für die Zweigniederlassung die gleichen Vorgaben wie für eine deutsche Gesellschaft. Was in Geschäfts-Mails stehen muss Einzelkaufmann: Firma mit Rechtsform, Ort der Handelsniederlassung, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer GmbH: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende. Aktiengesellschaft: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, alle Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende. Zwar hat der Gesetzgeber von einer Regelung der Schriftart und Schriftgröße abgesehen. Das Gesetz verlangt aber die Angaben auf dem Geschäftsbrief selbst. Daher reicht ein bloßer Link auf das Impressum der Website des Kaufmanns oder Unternehmens nicht aus, auch wenn jeder Empfänger einer E-Mail auch über einen Internet-Zugang verfügen dürfte. Von einer Nichtbeachtung der neuen Pflichtinhalte ist abzuraten. Verstöße sind mit Zwangsgeld bedroht und können auch zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber führen.
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